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Musées Cantonaux, 4350 2016/3 2/7
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Fully - Charrat : die Rhone vor der Korrektur

Eine Untersuchung der im Staatsarchiv Wallis aufbewahrten Dokumente hat gezeigt, dass die in Flussnähe gelegenen Böden seit dem Mittelalter für vielfältige Zwecke genutzt werden und eine wesentliche Rolle in der bäuerlichen Wirtschaft spielen. Eines der wichtigsten Anliegen der Bewohner ist es, den Grasbedarf ihrer Tiere zu decken. Ausserdem werden alle Flächen, die zur Versorgung mit Gras geeignet sind, in Heuwiesen und Weiden umgewandelt. Letztere gelten als Gemeinschaftsgüter, die häufig Gegenstand von Konflikten zwischen Anrainern sind. Die vielen Urteile, die nach diesen Streitigkeiten verhängt wurden, zeugen von der Komplexität der Fragen im Zusammenhang mit der Beweidung mit Nutztieren. Die Wiesen hingegen befinden sich im Besitz von Privatpersonen, sie sind in den Urbaren, den Vorläufern des aktuellen Grundbuchs und Katasters, beschrieben.

AC Martigny, Mixte, 756

 

Auf dem Gebiet der Gemeinde Fully liegen 1428 47 Parzellen mit Wiesen direkt am Fluss und umfassen eine Fläche von rund 46 Hektar. 1503 erstrecken sich zwischen den am weitesten von dieser Gemeinde entfernten Dörfern auf einer Fläche von 86 Hektaren mehr als hundert an die Rhone angrenzende Grundstücke. In einer Region mit Steilhängen, die über nur wenige Maiensässe verfügt, werden die Heuwiesen der Ebene für die Viehzucht unerlässlich. Dieser Umstand führte ab dem 15. Jahrhundert zu einer Ausdehnung derselben.

In unmittelbarer Flussnähe werden auch Obst- und Gemüsegärten sowie Äcker und Hanffelder bewirtschaftet. Schilf und andere Sumpfgräser werden als Einstreu für die Tiere genutzt, weshalb sie auch in den Akten Erwähnung finden.

Auf der Grundlage der Archivdokumente lässt sich die Landschaft der Talebene zwischen Martigach und Sitten, die mit Inseln voller Bäume, Wiesen und hier und da mit Gärten und Feldern übersät war, recht gut rekonstruieren. Sie zeigen, dass die Bauern das Potenzial dieses Geländes sehr gut kennen und Dämme bauen, um es zu schützen.

Der Dammbau führt zu vielen Konflikten zwischen den Gemeinden, weil dadurch der Flusslauf der Rhone oftmals gegen das andere Ufer gedrängt wird. Da die Entscheidungskompetenz auf politischer Ebene bei den einzelnen Gemeinden liegt, werden diese Arbeiten nur selten in einen Gesamtplan integriert. Darüber hinaus weigern sich einige Gemeinde, die Kosten für Eindämmungsmassnahmen zu übernehmen, die ihnen nicht direkt zugute kommen.

Mit dem kantonalen Gesetz von 1833 kann der Staatsrat die Gemeinden zur Ausführung von Arbeiten am Flussufer verpflichten. Für die Umsetzung werden jedoch keine Subventionen gewährt. Die damit verbundenen erheblichen finanziellen Aufwendungen stellen eine Belastung für die kommunalen Haushalte dar.

Die politischen Unruhen zwischen 1839 und 1852 lähmen den Staat und verunmöglichen eine gross angelegte Gestaltung des Flusses. Seit Beginn des 19. Jahrhunderts haben jedoch technische und strategische Entwicklungen den Weg für die erste Korrektur der Rhone geebnet.

Sehen Sie auch: https://www.plateforme-rhone.ch/de/wirtschaftliche-bedeutung-rhone-ebene-beginn-361.html#!search 


 


 
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